24. Januar 2020
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ernst,
am 22. Januar hat der Gemeinderat der Stadt Bühl beschlossen die dortige Alban-Stolz-Straße umzubenennen. Der Gemeinderat in Freiburg hat schon im November 2016 einen Grundsatzbeschluss gefasst, den Umbenennungsempfehlungen einer ExpertInnenkommission, bestehend aus HistorikerInnen und ArchivarInnen, zu folgen. Diese Kommission war beauftragt alle Straßennamen der Stadt Freiburg zu überprüfen. Die Kommission kam einstimmig zu dem Schluss, die nach dem in Bühl geborenen katholischen Theologen und Schriftsteller Alban Stolz (1808-1883) benannte Straße umzubenennen. Die Kommission hatte überprüft, ob die in Stolz‘ Schriften auftauchenden antisemitischen Textstellen über den damaligen Zeitgeist hinaus gehen. Sie bescheinigte Alban Stolz einen „aggressiven Antisemitismus“, der über den „kirchlichen Antijudaismus“ hinausgeht. Sprachlich betreibe er eine „Dehumanisierung“ mit Hilfe von Metaphern wie „Unkraut“, „Ungeziefer“, „Maden“. Er begründe diesen Antisemitismus seinem Massenpublikum zudem erbbiologisch und rassisch.
Wir beantragen daher als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu beschließen
Begründung:
Mit der Benennung von Straßen nach historisch bedeutsamen Persönlichkeiten prägen wir den öffentlichen Raum und verankern diese Persönlichkeiten mit ihren Leistungen in unserem gesellschaftlichen Bewusstsein. Aus heutiger Sicht überwiegen im Fall von Alban Stolz die Schattenseiten seiner Schriftstellertätigkeit. Wir lehnen einen Antisemiten als Namensgeber, gerade in Zeiten von wieder wachsendem Antisemitismus und Ereignissen wie dem rechtsextremistisch motivierten Anschlag vom Oktober 2019 auf die Synagoge in Halle, entschieden ab.
Für die Fraktion
Dr. Joachim Heck
Anhang
Abschlussbericht der Kommission zur Überprüfung der Freiburger Straßennamen
Beschlussvorlage Gemeinderat Freiburg
Der Klimawandel stellt in den nächsten Jahrzehnten die größte Bedrohung für ein friedliches, stabiles und zukunftsfähiges (Über-)Leben der Menschheit auf der Erde dar. Der Gemeinderat in Sinzheim begrüßt deswegen das Pariser Weltklimaabkommen, das 2016 im Deutschen Bundestag einstimmig von allen Fraktionen ratifiziert wurde und von allen Staaten der Welt (Ausnahme Syrien) unterzeichnet wurde sowie die Ergebnisse des Kattowitzer Weltklimagipfels vom Dezember 2018 zur Umsetzung der vereinbarten Klimaziele. Die Gemeinde Sinzheim bekennt sich zu den Beschlüssen von Paris und unterstützt deswegen die EU, die Bundes- und Landesregierung, indem wir die Einhaltung der vereinbarten Klimaziele als verbindliche Leitlinie unserer Politik anerkennen. Die Europawahl zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger konsequenten Klimaschutz wollen und keine parteipolitische Bedenkenträgerei. Es ist Zeit den Pariser Klimavertrag zu unterstützen und zukünftigen Generationen die Chance zu ermöglichen weiter in unserer Region lebenswert zu Leben. Die Gemeinde Sinzheim will den Treibhausgas (THG)-Ausstoß bis 2050 deswegen in allen beeinflussbaren Bereichen (Verkehr, Wärme, Energieversorgung, etc. ) auf möglichst nahe Null t/Einwohner reduzieren – das Pariser Klimaabkommen gilt weltweit, in Europa, Deutschland, Baden-Württemberg und in Sinzheim! Die Gemeinde Sinzheim will den Treibhausgas-Ausstoß bis 2030 deswegen in allen beeinflussbaren Bereichen (Verkehr, Wärme, Energieversorgung, etc.) um mindestens 40% gegenüber 1990 reduzieren – wie auch innerhalb der EU vertraglich vereinbart und mit Strafzahlungen unterlegt. Nur so kann die Reduktion der Gesamtemissionen von derzeit ca. 10t THG/Einwohner pro Jahr wie angestrebt und vereinbart bis 2050 auf ca. 1,5t/Einwohner pro Jahr erreicht werden. Deshalb soll bei allen gemeindlichen Entscheidungen die künftige Auswirkung auf das Klima geprüft werden und hierzu eine Aussage in den Beschlussvorlagen getroffen werden. Die Verwaltung soll zusätzlichen Maßnahmen ausarbeiten, welche notwendig sind, um die Klima- Schutzziele zu erreichen. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden Württemberg fördert die Umsetzung mit dem Programm Klimaschutz- Plus.
Begründung:
Von dieser zentralen Frage für das (Über-)Leben der Menschheit auf der Erde sind viele gesellschaftlichen Bereiche und Politikfelder berührt. Dieser Verantwortung wurden die Bundesregierung und der Bundestag im Frühjahr 2016 mit ihren einstimmigen Beschlüssen gerecht. Wir wollen uns dieser Verantwortung auch in Sinzheim stellen und dies gegenüber der Bevölkerung mit diesem Beschluss als Grundlage unserer Kommunalpolitik deutlich machen. Die Wählerinnen und Wähler haben es verdient, an diesem Punkt Klarheit durch die Fraktionen des Gemeinderates zu erhalten. Für die Fraktion Matthias Schmälzle Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/ Die Grünen Sinzheim
Sehr geehrter Herr Ernst, Hiermit stellen wir folgenden Antrag:
Immer mehr, ehemalig grüne Vorgärten, werden durch Splitt und Schotter zu angeblichen pflegeleichten Flächen umgestaltet. Splitt- und Schottergärten sind ökologisch bedenklich und bilden auch Hitzeinseln. Häufig werden zudem Neophyten gepflanzt, die sich außerhalb des Gartens ausbreiten, heimische Pflanzen verdrängen und bieten hiesigen Tieren kaum oder gar keine Nahrung. Die frühere - für Insekten so notwendige Blütenvielfalt - wird zu artenarmen Schottergärten umgewandelt. Nektar und Pollen sind dabei keine mehr zu finden. Zum einen stellt sich für uns die Frage, ob all diese Flächen von der Verwaltung erfasst wurden und für diese versiegelten Flächen Abwassergebühren erhoben werden. Zum anderen, beantragen wir, dass die Gemeinde Sinzheim in neuen Bebauungsplänen ein Splitt- und Schottergartenverbot aufnimmt. Auch bei anstehenden Aktualisierungen und Änderungen von B- Plänen ist diese Art der Gartengestaltung generell anzupassen. Sollte dies noch nicht der Fall sein, so beantragen wir hiermit dessen Umsetzung. Begründung: Zur Klarstellung der Begrifflichkeiten: Das beantragte Verbot von Splitt- und Schottergärten hat nichts mit naturnahen Steingärten zu tun. (siehe dazu den Anhang) Kommunen tragen eine große Verantwortung hinsichtlich der biologischen Vielfalt. Die Gemeinde Sinzheim pflegt ihre öffentlichen Grünanlagen auf der einen Seite und die privaten Eigentümer ihre Gärten auf der anderen Seite. Passend dazu ist das Thema Insektensterben seit Kurzem immer mehr ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Zu Recht, wie in der Krefelder Studie belegt wurde: In den vergangenen 27 Jahren hat die Gesamtmasse der Insekten in Teilen Deutschlands um mehr als 75 Prozent abgenommen. Da Insekten am Anfang der Nahrungskette stehen, setzt sich die Beeinträchtigung des Ökosystems nach oben fort: Vögel, Reptilien, Amphibien und selbst Fische sind betroffen. Ganz zu schweigen von der Funktion der Insekten für die menschliche Nahrungsmittelproduktion. Die Ursachen sind vielfältig, aber neben dem Mangel an Blumenwiesen können Pestizide als einer der Haupttreiber des Problems identifiziert werden. Sie vernichten Wildpflanzen, zerstören Lebensräume von Tieren, schaden dem Boden und darin lebenden Organismen, verunreinigen unsere Gewässer. Auch für die menschliche Gesundheit sind viele Pestizide mit Risiken behaftet. Am Rande sei erwähnt, das Schottergärten gegen §9 Landesbauordnung Baden- Württemberg verstoßen. ( Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 § 9 Nichtüberbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze (1) Die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist.)
Für die Fraktion
Carsten Bräutigam
Sinzheim, den 16.01.2019
Antrag der Bündnisgrünen Gemeinderatsfraktion zur Umsetzung der Grünordnung bzw. der Pflanzgebote am Beispiel Baugebiet „Am Markbach“ Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ernst, sehr geehrter Herr Gschwender die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen stellt hiermit folgenden Antrag: Am 13.1. 2017 und 5.6.2017 stellte die Fraktion der Grünen bezüglich der Baugebietes „Am Markbach“ die Anfrage wie die Verwaltung der Gemeinde Sinzheim dafür Sorge tragen will , dass die Vorgaben des Bebauungsplan bzgl. der Grünordnung „Am Markbach“ in seinen Kernbestimmungen durchgeführt wird. Bis heute ist keine qualifizierte Antwort eingegangen. Wir sind der Auffassung, dass nach 1,5 Jahren nach der letzten Anfrage eine qualifizierte Lösung möglich hätte sein müssen. Deshalb stellen wir hiermit den Antrag, dass der Grünordnungsplan in seiner Kernstruktur durchgeführt wird. Eine Firma in dem Gewerbegebiet hat gezeigt, dass die Umsetzung des Grünordnungsplanes ohne wirtschaftlichen Folgen geht. Begründung: Die Begründung wie bei den zwei vorangegangenen Anfragen hat sich nicht geändert. Die Anhänge vom Schreiben vom 13.1.2017 sind beigefügt. Die Gemeinde Sinzheim hat am 26.4.2006 die 3.Planänderung zum Bebauungsgebiet „Am Markbach“ (Satzungsbeschluss vom 25.5.1994) mit Pflanzgeboten beschlossen. Schon im Bebauungsplan von 1994 sind Pflanzgebote nach §9 Baugesetzbuch entlang der Haupterschließungsstraße eingetragen. Laut der schriftlichen Festsetzungen sind nach §15 Laubbäume (Arten gemäß des Grünordnungsplanes) in den nicht überbaubaren Flächen zwischen Straßenbegrenzungslinie und Baugrenze alle max. 15,00m einheimische Laubbäume zu pflanzen und zu unterhalten. Zu beachten ist, dass pro angefangenen 400m2 Grundstücksfläche ein Baum zu pflanzen ist. Laut Punkt 6.3 der schriftlichen Festzungen der 3.Planänderung zum Bebauungsplan „Am Markbach“ sind die Bepflanzungen spätestens nach der Fertigstellung der auf dem jeweiligen Grundstück errichteten baulichen Anlagen zu erfolgen. Dies dürfte im Baugebiet, mit Ausnahmen einzelner, weitgehend schon länger abgeschlossen sein. Wie aus den Anhängen erkennbar ist, sind diese Pflanzgebote entlang der Erschließungsstraßen nach 22 Jahren nur fragmenthaft durchgeführt worden. Von einer gestalterischen „Durchgrünung“ des Gewerbegebietes, wie es in Begründung (siehe Anhang) zum Bebauungsplan geschrieben ist, kann momentan nicht gesprochen werden. „Mehrbepflanzungen“ entlang der Außengrenzen des Bebauungsplanes ersetzen nicht die Pflanzgebote entlang der Erschließungsstraßen. Der konkrete Antrag für das Baugebiet „Am Markbach“ soll exemplarisch dafür dienen, das die Umsetzung von Festsetzungen in Baugebieten auch für die Grünordnung gilt. Denn wenn dies nicht gewährleistet wird, sehen wir keinen tieferen Sinn, zukünftig Pflanzgebote in Baugebiete auf Privatflächen festzusetzen, wenn diese nicht durchgesetzt werden. Uns geht es auch nicht um „Erbsenzählerei“, also ob ein paar Bäume weniger angepflanzt werden. Auch denken wir nicht, das Gewerbetreibende aus Sinzheim abziehen oder in den Ruin getrieben werden, nur weil sie ein paar Bäume auf Ihrer Fläche anpflanzen müssen. Über die positiven Effekte von Bäumen auf den Naturhaushalt (Schattwirkung, Temperaturausgleichend, Staubbindung, Fauna) muß an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden. Wenn die Umsetzung eines Grünordnungsplanes auf privaten Flächen nicht durchgeführt wird, ist darüber nachzudenken, ob grünordnerische Maßnahmen in Zukunft nur noch auf öffentlichen Flächen geplant werden. Denn Pflanzgebote sind nur dann sinnvoll, wenn eine Erfolgskontrolle erfolgt, die die Umsetzung der Grünordnung dokumentiert.
Mit freundlichen Grüßen
Im Namen der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Carsten Bräutigam
An den Bürgermeister der Gemeinde Sinzheim
Herrn Erik Ernst,
sowie an den Werkleiter der Gemeindewerke Sinzheim
Herr Bodo Kopp
Im Namen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen stelle ich folgenden Antrag:
Die Einführung eines Fahrradleasings- Modell im Rahmen der Entgeltumwandlung soll geprüft und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindewerke Sinzheim möglichst umgesetzt werden. Die regionalen Fahrradhändler bieten das Leasing durch Arbeitgeber von Fahrrädern als Dienstfahrrad an.
Begründung:
Dies ist für den Arbeitgeber ein kostenneutrales Gesundheitsmanagement, wenn die Arbeitnehmer mit dem Fahrrad statt mit dem PKW zum Arbeitsplatz fahren. Der Arbeitnehmer sucht beim Vertragshändler ein auf ihn passendes neues Fahrrad oder Pedelec aus und sein Arbeitgeber ist der Leasingnehmer. Dieser zahlt die monatlichen Raten und überlässt das Fahrzeug an seine/n Mitarbeiter. Mit dem Erlass der Landesfinanzbehörde vom 23.11. 2012, kann die 1% Regelung, welche zuvor nur für Dienstwagen galt, für Fahrräder und E- Bikes angewendet werden. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, über ihren jeweiligen Dienstherren ein Dienstfahrrad im Rahmen der Entgeltumwandlung leasen zu können, welches dann am Ende der Leasingzeit günstig gekauft werden kann. Diese Reform unterstützen wir ausdrücklich, um die nachhaltige Mobilität weiter zu fördern und um ein Signal hierfür zu setzen. Durch den Umstieg vom KFZ zum Fahrrad, wird eine Verbesserung der CO 2 – Bilanz erreicht.
Mitfreundlichen Grüßen
Matthias Schmälzle
Sinzheim, den 30.09.18
An den Bürgermeister der Gemeinde Sinzheim
Herr Erik Ernst
Antrag: Einführung eines Fahrradleasings- Modells
Im Namen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen stelle ich folgenden Antrag:
Die Einführung eines Fahrradleasings- Modell im Rahmen der Entgeltumwandlung soll geprüft und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Sinzheim möglichst umgesetzt werden. Die regionalen Fahrradhändler bieten das Leasing durch Arbeitgeber von Fahrrädern als Dienstfahrrad an.
Begründung:
Dies ist für den Arbeitgeber ein kostenneutrales Gesundheitsmanagement, wenn die Arbeitnehmer mit dem Fahrrad statt mit dem PKW zum Arbeitsplatz fahren. Der Arbeitnehmer sucht beim Vertragshändler ein auf ihn passendes neues Fahrrad oder Pedelec aus und sein Arbeitgeber ist der Leasingnehmer. Dieser zahlt die monatlichen Raten und überlässt das Fahrzeug an seine/n Mitarbeiter. Mit dem Erlass der Landesfinanzbehörde vom 23.11. 2012, kann die 1% Regelung, welche zuvor nur für Dienstwagen galt, für Fahrräder und E- Bikes angewendet werden. Mit der Reform des Landesbesoldungsgesetzes vom Mai 2018 wurde für Landesbeamtinnen und – Beamte die Möglichkeit geschaffen, über ihren jeweiligen Dienstherren ein Dienstfahrrad im Rahmen der Entgeltumwandlung leasen zu können, welches dann am Ende der Leasingzeit günstig gekauft werden kann. Diese Reform unterstützen wir ausdrücklich, um die nachhaltige Mobilität weiter zu fördern und um ein Signal hierfür zu setzen. Durch den Umstieg vom KFZ zum Fahrrad, wird eine Verbesserung der CO 2 – Bilanz erreicht.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Schmälzle
In den Haushalts- Beratungen für das laufende Jahr 2019 haben wir die Forderung eingebracht bei Veranstaltungen der Gemeinde auf dem Marktplatz, wie Weihnachtsmarkt oder im Bürgersaal, wie die Rathaus- Stürmung und ähnliche, künftig kein Kunststoff- Geschirr mehr zu verwenden. Speisen und Getränke sollen in wiederverwendbaren Mehrweg- Geschirr oder kompostierbaren Verpackungen und Behältnissen sowie mit entsprechendem Besteck ausgegeben werden. Kompostierbare Geschirre und Bestecke sind zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen. Der Grund ist die Vermeidung von Plastikabfällen oder beschichteten Pappgeschirr, welches verstärkt in der Umwelt landet. Vermeidung ist wichtig um die Müllmengen zu Reduzieren. Die Gemeinde soll sich gegen Einweg- Plastikgeschirr aussprechen. Es ist zu prüfen ob für die Veranstaltungen im Bürgersaal und auf dem Weihnachtsmarkt mit Geschirr aus der Fremersberg- Festhalle bedient werden können. Wenn nicht möglich sollte es beschafft werden, genauso wie eine mobile Industrie- Spülmaschine, falls nichts Passendes vorhanden ist. Für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Matthias 19.2.19
Die hohen HH Ausgabenreste fast jeden Jahres sind auf das nötigste zu reduzieren. Bei großen Baumaßnahmen welche überjährig ausgeführt werden, können diese weiterhin gebildet werden. Aber HH- Reste im Jahr 2016 von über 7,6 Mill € dürfen nicht als Finanzpuffer für andere HH Stellen gelten.
Zur Streichung der HH Stellen und deren Übertragung schlagen wir folgende Positionen vor, weil sie nicht begonnen wurden und auch nicht absehbar umzusetzen sind:
Ampelanlage Schule Kartung ca. 19.000,- €
Sommerstraße Erschließung östlich in Müllhofen 28.000,-€
Sinzheim Geschwindigkeitsmessanlage 80.000,- €
Querung B3/ K3731 64.000,- €
Feldwege bei Winden- Tiefbau „ Im Wüsten Winkel“ im NSG 60.000,-€
Zur Badestelle sind wir aufgeschlossen, aber nicht zu jedem Preis. Deshalb Erklärungen warum in 2017 schon Baukosten von 157.000,- € eingeplant werden sollen. Ein Förderung des Leaderprogramms könnte nach Genehmigung in Höhe von 80.000,- € die Gemeinde in 2018 erzielen.
Wieso wird 80.000,- € als Zuschuss in 2017 eingeplant?
Beim Friedhof ist eingeplant den ursprünglich in 2015 als VE geplante Hallen Neubau oder Erweiterungsbau wieder zu verschieben. Dies würde bedeuten, dass erst im Jahr 2021 eine Lösung für die Trauerfeiern zur Verfügung stünde. Hier müssen zeitnah Gespräche und in Folge Lösungen gefunden werden um in 2018 die Planungen abschließen zu können. In 2018 sind auch die notwendigen Nebengebäude sowie auch die öffentliche Toilette einzuplanen. Im folgenden Jahr 2019 müssen die Bauausgaben eingeplant werden.
Für eine Übungsbahn der freiwilligen Feuerwehren sollte interkommunal eine Lösung gefunden werden. Diese Übungsfläche kann gern in Sinzheim errichtet werden, um künftig den Feuerwehren ein Training zu ermöglichen. Dabei gehen wir von einer gesplitteten Finanzierung der Kommunen aus.
Die Medientechnik ist im Bürgersaal im Tonbereich zu Verbessern.
Für die Fraktion der Grünen
Sinzheim, 26. März 2018
Sehr geehrter Bürgermeiser Ernst,
wir beantragen das Anschließen der vom PFC betroffenen Bürger und Betriebe an das örtliche Trinkwassernetz und die Übernahme der Kosten.
Begründung
Auf einzelnen Höfen wurden inzwischen Werte festgestellt, die den Schwellenwert bzw. die Quotientensumme deutlich überschreiten, zum Teil um das 30-fache!
Wir sehen die Gemeinde Sinzheim daher in der Fürsorgepflicht, die Betriebe und Außenhöfe, die nicht an die zentrale Trinkwasserleitung der Gemeinde angeschlossen sind, anzuschließen. Denn laut Umweltbundesamt blickt die
„die Organisation der zentralen Trinkwasserversorgung in Deutschland auf eine über hundertjährige Geschichte zurück. Nach wie vor ist sie bei uns eine Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge, also der staatlichen Grundversorgung der Menschen mit Trinkwasser. Sie gehört in Deutschland zum Kompetenzbereich der Städte und Gemeinden…..“
Es kann nicht sein, dass Bürger, die ohne Verschulden nun belastetes Wasser haben, den größten Teil der Kosten selbst tragen sollen.
Im Namen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Carsten Bräutigam
19.1.2018
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ernst,
Hiermit beantragen wir erneut (zum 3.Mal) die Aufstellung eines Baulückenkatasters für die Gemeinde Sinzheim
Begründung:
Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden. Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Nachverdichtungen und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung ist Vorrang zu geben, vor der Inanspruchnahme neuer Flächen für bauliche Nutzungen (§1a Abs.2 Satz 1 BauGB)
Die Gemeinde Sinzheim wird in absehbarer Zeit auch die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes angehen müssen, da der bisherige FNP eine Laufzeit lediglich bis zum 06. 2015 vorweist. Um eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, mit den eventuellen Wünschen nach neuen Baugebietsflächen, durchzuführen ist es, nach unserem Kenntnisstand, notwendig einen Bauflächenbedarfsnachweis zu erbringen. Dies ist mit Hilfe eines Baulückenkatasters möglich. Wir sehen mit Sorge, dass in den letzten Jahren immer wieder Baugebiete erschlossen wurden, die so nicht im Flächennutzungsplan ausgewiesen waren.
Wir haben bisher die Notwendigkeit der bisherigen Baugebietsausweisungen außerhalb des FNP gesehen und auch mitgetragen.
Durch die Einführung des § 13b des Baugesetzbuches (Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens ohne Ausgleichsmaßnahem für die Eingriffe) sehen wir jedoch die Gefahr eines stückweisen Ausverkaufes unseres Naturraumes.
Die Folgen von großem Landschaftsverbrauch sind:
Ø Versiegelter Boden kann seine Funktion im natürlichen Wasserkreislauf nicht mehr erfüllen.
Ø Durch die Verkehrswege werden die Landschaft und damit der Lebensraum vieler Tiere und Pflanzen zerstört.
Ø Bebaute Flächen behindern die Abkühlung bodennaher Luftmassen und reduzieren Luftaustausch und damit regionale Luftbewegungen.
Ø Es kommt zum Verlust und zur Schädigung fruchtbarer Böden, somit Verlust von Flächen zum Anbau von landwirtschaftlichen Erzeugnissen
Wir finden es daher wichtig, dass in Sinzheim eine Flächenhaushaltspolitik Vorrang hat, die ökologische, ökonomische und soziale Aspekte verbindet und zukunftsfähig ist.
Künftig werden beim Entwicklungsprogramm ländlicher Raum nur noch Kommunen gefördert, die eine Erhebung der Gebäudeleerstände und Baulücken sowie eine Nutzungskonzeption haben.
Deshalb sind wir der Auffassung, dass die Innenentwicklung der Gemeinde auf freien Bauplätzen zukünftig Priorität haben muss. Dafür ist ein Baulückenkataster ein unerlässliches Instrument.
Mit freundlichen Grüßen
Im Namen der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Carsten Bräutigam / Agnes Lemcke
Die Gemeinde Sinzheim soll zum Jahreswechsel für ihre gemeindeeigenen Gebäude den Strombezug auf Ökostrom umstellen. Dieser Wechsel ist für alle Gebäude, wie Rathaus, Schulen, Kitas und Bauhof, in welchen wir Nutzer sind zu vollziehen.
Begründung:
Die Gemeinde geht als Vorbild voran mit dem Umstieg auf eine klimafreundlichere Energieversorgung. Wir freuen uns, dass unsere Gemeindewerke Sinzheim unter anderem ein Ökostromprodukt aus Wasserkraft anbietet und dies soll die Gemeinde unterstützen. Damit leisten wir einen Beitrag zum Klimaschutz.
Wichtig ist auch dies in den Schulen zu kommunizieren und Ökostrom zu erklären. In Zeiten des Klimawandels ist dies eine Möglichkeit zusätzlich zum Energiesparen, was jeder einzelne dazu beitragen kann.
Für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Sinzheim, den 20.11.2017
Matthias Schmälzle
Die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen beantragt für eine öffentliche Gemeinderatssitzung die Vorstellung der Planungen zu einer Hügelsheim Umfahrung um den Durchgangsverkehr zu reduzieren in Kombination mit der Anbindung des Airparks an die A5. Der Termin sollte bald sein, deshalb würde sich die im Sitzungsplan eingestellte Gemeinderatsitzung am 29.11.17 anbieten.
Begründung: Eine Umsetzung der Planung der Ostanbindung geht zu Lasten der Sinzheimer Bürger, vor allem aus Halberstung und Schiftung sowie der Natur.
Die Hügelsheim- Umfahrung zeigt gute Lösungen auf, wie beispielsweise die Straßenführung in Tieflage, die verhindern würde, dass Hügelsheim geteilt werden muss. Sie würde eine deutliche Entlastung für die Gemeinden bedeuten. Der Verkehr aus dem Westen, also aus Frankreich und Rheinland-Pfalz, würde bei dieser Planung aus Hügelsheim herausgehalten, wohingegen die Ostanbindung nur den aus Süden kommenden Verkehr im Wesentlichen aufnehmen würde. Diese Planvariante hat mit ihren weiteren Kombinationen Lösungen zur Anbindung der L75 im Süden, sowie der K 3731 im Osten.
Als Ausgleich für die Natur kann wie vorgesehen die K3761 im Teilen zurück gebaut werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Namen der Fraktion
Matthias Schmälzle
Sinzheim, den 12.10.2017
Die Grüne Fraktion beantragt das Thema Gesunderhaltung der alten Müllhofener Eiche auf die öffentliche Tagesordnung des TA zu nehmen. Die Jahrhunderte alte Eiche in Müllhofen ist wahrscheinlich der älteste Baum Sinzheims innerhalb der Ortschaft. Dieser Baum ist ein Kulturdenkmal und wurde über mehrere Jahrhunderte erhalten. Der Baum überstand viele Stürme, Blitze und Kriege. Diese Eiche ist ortsbildprägend und geschichtsträchtig. Damit dieses lebende Denkmal uns noch lange Zeit gesund erhalten bleibt, braucht der Baum den entsprechenden Platz. Wie auf den im Anhang gemachten Fotos ersichtlich ist verläuft nur wenige Zentimeter neben den Baumwurzeln die asphaltierte Hofmattstraße mit den Randsteinen als Abgrenzung. Hier soll der Eiche mehr Platz gegeben werden und die Straße in dem Bereich zurück genommen werden. Die Versiegelung gefährdet die Standfestigkeit des Baums und mit dem Befahren von schweren Fahrzeugen direkt in der Nähe des Baumstamms wird der Krankheitsdruck erhöht. Das im Auftrag des Baumsachverständigen erstellte Gutachten dieser Eiche möchten wir als Information veröffentlicht sehen.
Mit freundliche Grüßen
Für die Grüne Fraktion im Sinzheimer Gemeinderat
Matthias Schmälzle
Begründung des Antrags:
Während des zurückliegenden Wahlkampfes um das Amt des Bürgermeisters in Sinzheim wurde von Herrn Ernst öfter eine öffentliche Badestelle in Leiberstung angesprochen.
Hier seien schon Gespräche mit dem Kieswerk-Betreiber sowie dem DLRG geführt worden.
Bis dato war dieses Thema weder im Gemeinderat noch im Ortschaftsrat Leiberstung auf der Tagesordnung einer Sitzung.
Da dies ein großes Thema war, und wir als Gemeinderäte oft auf dieses Thema angesprochen wurden und werden, bitten wir darum, zeitnah in einer öffentlichen Sitzung den aktuellen Verfahrensstand darzulegen.
Mit freundlichen Grüßen,
Für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Agnes Lemcke
In den letzten Wochen wurden scheinbare technische Veränderungen an der Mobilfunkanlage auf dem Sinzheimer Feuerwehrturm vorgenommen. Der Gemeinderat oder der technische Ausschuss wurden darüber nicht informiert.
Es ist uns sehr wichtig, dass über Veränderungen in dieser Sache informiert wird.
Daher folgende Anfragen:
Wie ist aktuell die Mobilfunktechnische Nutzung des Sinzheimer Feuerwehrturms? Wie sehen die dafür notwendigen Standortbescheinigungen aus?
Welche Nutzungsverträge bestehen für den Feuerwehrturm und- wie lange- wenn überhaupt- sind noch die Vertragslaufzeiten?
Für den Standort Windener Weg hat die Gemeinde einen bestehenden Vertrag mit Vodafone bis 2033.
Für den Standort am Steinweg wurde mit O2 im Jahr 2010 ein neuer Standort für einen Sendemast genehmigt. Hier unsere Frage: Warum verzögert sich das Erstellen des Masts? Kann nach der Inbetriebnahme des Steinwegs Standorts durch O2, der weitere O2 Standort auf dem Feuerwehrturm in der Leistung reduziert werden?
Wir bitten um zeitnahe Beantwortung unserer Anfrage.
Sinzheim, den 08.06.17
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Schmälzle
Begründung:
Um das Fahrradfahren für die Zukunft in Sinzheim attraktiver zu machen, soll die Gemeinde Sinzheim der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- freundlicher Kommunen B.- W. ( AGFK-BW) beitreten. Wir halten es für sinnvoll, damit der Radverkehr künftig verstärkt gefördert wird. Fördermittel für Radwege werden durch die Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft leichter zugänglich. Radwegeverbindungen vor allem zwischen den Ortsteilen und Sinzheim haben große Lücken und müssten vernetzt werden. Damit hätten wir die Möglichkeit tägliche Besorgungen und Freizeitfahrten mit dem KFZ als Verkehrsmittel einzuschränken und dafür den Radverkehr zu erhöhen.
Generelles Ziel der AGFK- BW ist es, den Fahrradverkehr in den Städten, Gemeinden und Landkreisen Baden-Württembergs systema-
tisch zu fördern. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur nachhaltigen Mobilitätsentwicklung, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit,
zum Umweltschutz, zur Gesundheitsförderung sowie zur Schaffung wohnlicher, zukunftsfähiger und lebendiger Städte und Gemeinden geleistet werden.
Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft verstehen sich als Modellkommunen für eine zukunftsfähige, ökologisch und ökonomisch sinnvolle sowie stadt- und sozialverträgliche
Mobilität und unterstützen alle fahrradfreundlichen Maßnahmen die Gemeinde als Lebensraum stärken.
Aufnahmekriterien
Kommunale Gebietskörperschaften können Mitglied in der AGFK-BW werden, wenn Sie folgende vier Aufnahmekriterien erfüllen. Diese müssen bei der Antragstellung vollständig erfüllt werden.
Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag. Zur Beantragung der Mitgliedschaft nutzen Sie bitte das Antragsformular, das Sie zur Vorabprüfung an die Geschäftsstelle senden.
Gerne können Sie auch im Vorfeld einer Antragstellung mit der Geschäftsstelle in Kontakt treten, um mögliche Fragen zu klären.
Unterstützt wird der Antrag von:
Matthias Schmälzle,
Peter Blödt- Gassenschmidt
Carsten Bräutigam
Angelika Schlageter
12. September 2016
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ernst,
die Fraktion Grüne stellt hiermit folgenden Antrag:
Die Gemeinde möge alle Messergebnisse auf der Gemarkung Sinzheim im Bezug auf PFC, sowohl Grundwasser- wie auch Bodenbelastung, in geeigneter Form der Bevölkerung zur Kenntnis bringen. Sollte dies aus Datenschutzgründen nicht möglich sein, so sind die Ergebnisse-analog der Belastungskarte der Stadt Bühl für den Bereich Weitenung- in anonymisierter Form darzustellen. Des Weiteren sind die Ergebnisse aus Erhebungen der Löschwasserbrunnen zu veröffentlichen. Als geeignete Plattformen für die Veröffentlichung sind die Homepage der Gemeinde sowie der Gemeindewerke, die öffentliche Presse und das Gemeindeblatt zu nennen.
Auch soll die auf der Homepage der Gemeindewerke Sinzheim regelmäßig veröffentlichte Trinkwasseranalyse mit den- bislang nicht erwähnten- Parameter „PFC“ erweitert werden, damit sich die Öffentlichkeit über die Belastung des Trinkwassers informieren kann.
Begründung:
In den letzten Wochen ist in der Presse vermehrt über die PFC-Problematik berichtet worden. Überregionale Zeitungen wie die FASZ, als auch die ZDF-Sendung „ML Monalisa“. haben das Thema aufgenommen. Die FASZ veröffentlichte eine Karte mit belasteten Flächen, die in dieser Form weder der Öffentlichkeit noch den Gemeinderäten zur Verfügung stand. Auf der Homepage des LRA-Rastatt ist sie nicht zu finden.
Dies hat zu einer Verunsicherung bei Teilen der Bevölkerung beigetragen und zu Anfragen bei unseren Fraktionskollegen geführt.
Der „Acher-und Bühler Bote“ hat eine achtteilige Serie zu dem Thema herausgebracht.
Es wäre wünschenswert, wenn die Sinzheimer Verwaltung und/oder das LRA Rastatt die Öffentlichkeit derart informieren würde damit die Ängste in der Bevölkerung ernst nimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Namen der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Carsten Bräutigam
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14. Juni 2016
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ernst,
die Fraktion Grüne stellt hiermit folgenden Antrag:
Der Gemeinderat Sinzheim möge folgendes beschließen:
Erlass einer Baumschutzsatzung für die Gemarkung Sinzheim zum Schutze von Bäumen. Das Ziel ist die Erhaltung der geschützten Bäume zur Sicherstellung eines ausgewogenen Klimas, zur Erhaltung von Lebensstätten der Tier- und Pflanzenwelt sowie zur Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes. Uns ist es ein Anliegen, dass mit dem Thema Siedlungsgrün sensibler umgegangen wird.
Begründung:
In den vergangenen Jahren sind immer wieder besondere oder ältere Bäume (Kommunalbäume wie auch private Bäume) aus dem Gemeindebild verschwunden, ohne dass ein adäquater Ersatz geschaffen wurde.
Besonders ärgerlich war, dass trotz eines Gemeinderatsbeschlusses zur weitgehenden Erhaltung von den Bäumen auf dem Friedhof viele von ihnen ohne Rücksprache und Erklärung gefällt wurden. Einige dieser Bäume waren wohl krank, andere aber nicht. Sie standen der neuen Friedhofsplanung wohl im “Weg“.
In Leiberstung wurden zwei starke Kirschbäume im Bereich des alten Wasserwerkes entfernt. Nur einer bedrohte -nach Aussage der Gemeindewerke- Leitungen im Boden, der andere Baum stand wieder einer Planung im Weg, obwohl laut dem neuen Bebauungsplan „Östlich der L80“ beide Bäume geschützt waren. Ein weiterer Baum, eine große prägende Linde, ist aktuell in Winden bedroht. weil sie einer Planung von Garagen als Unterstellmöglichkeit im Weg steht, obwohl auf Nachfrage im Gemeinderat von der Verwaltung es verneint wurde, das in diesem Bereich ein derartiger Baum steht.
Im Zuge der Diskussion um die Flüchtlingsunterkünfte wurde seitens der Verwaltung ein Nussbaum in der Industriestraße als krank erklärt, der sehr schnell gefällt werden müsste, um einen Container an dieser Stelle aufzustellen.
Sehr krank scheint dieser Baum nicht zu sein, da er bis heute -scheinbar ziemlich gesund- noch steht.
Darüber hinaus sind in den letzten Jahren viele Bäume aus Privatgrundstücken verschwunden, ohne dass (aufgrund fehlender Vorschriften) adäquater Ersatz geschaffen wurde.
Der Fraktion der Grünen geht es darum, dass mit dem Thema Siedlungsgrün sensibler umgegangen wird.
Denn Siedlungsgrün hat mehrere Aufgaben. Es gliedert die Siedlungsstruktur, fördert ein positives Kleinklima und dient auch als wichtige Lebensstätte für die Tierwelt im urbanen Bereich.
In begründeten Fällen sollen Baumfällungen möglich sein -bei entsprechendem Ausgleich wie Ersatzmaßnahmen oder Ersatzpflanzungen.
Damit das Rad nicht neu erfunden werden muss, schlagen wir vor, dass die Verwaltung sich aus den vielen Baumschutzsatzungen, die in anderen Kommunen bereits bestehen, entsprechende Satzungen als Vorgabe heraus nimmt und auf die Sinzheimer Gegebenheiten anpasst.
Mit freundlichem Gruß
Carsten Bräutigam
für die Gemeinderatsfraktion Sinzheim von B90/Die GRÜNEN-
Anlagen:
Baumschutzsatzung Karlsruhe
Baumschutzsatzung Baden-Baden
Baumschutzsatzung Hürth
Baumschutzsatzung Solingen
Baumschutzsatzung Buchholz
Baumschutzsatzung Hannover
Baumschutzsatzung Konstanz
30.01.2013
Im Zuge der Energiewende soll Energie eingespart werden und die Umstellung auf regenerative Energien erfolgen. Dabei sollte die Gemeinde Sinzheim als Vorbild für ihre Bürger in erneuerbare Energien investieren. Daher beantragen wir eine Umsetzung auf eine Bestückung des Rathausdaches mit einer Photovoltaikanlage. Dies könnte die Gemeindewerke Sinzheim in Eigenregie umsetzen oder als Bürgersolaranlage von Sinzheimer Bürgern betrieben werden. Die Sinzheimer würden sich dann mit ihrem Rathaus mehr identifizieren. Der hohe Stromverbrauch des Rathauses könnte dadurch zudem teilweise eigenerzeugt werden. Um die Wertschöpfung in der Region zu belassen, sollte eine beschränkte Ausschreibung an regionale Fachfirmen erfolgen. Sinnvoll wäre zudem der Bezug von deutschen Modulen.
Anbei liefern wir ein Luftbild des Gebäudes.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Matthias Schmälzle
Sebastian Hirn
Angelika Schlageter
Peter Blödt- Gassenschmidt
Agnes Lemcke
Michael Twardon
Michael Vogel
Bereits am 17.06.2012 hat die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN einen Antrag auf mehr Öffentlichkeit in Gemeinderatsssitzungen gefordert.
In der Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg steht unter §35:
"Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder das Interesse einzelner erfordern; über Gegenstände bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich beraten werden."
Die Städte und Gemeinden im Land sind die Orte in denen die Stärken der Demokratie gelebt werden können. Gelebte Demokratie bedeutet sich einmischen, sich für einen Sachverhalt interessieren und aktiv das Zusammenleben im Gemeinwesen gestalten.
Das Interesse der Öffentlichkeit erlischt wenn Sachverhalte durch interne Vorberatungen und nichtöffentliche Sitzungen schon zementiert und festgezurrt sind. Eine Teilhabe am Geschehen setzt Transparenz voraus. Das gilt auch für Gemeinderatsitzungen.
In den vergangenen Sitzungen wurden wiederholt Punkte nichtöffentlich behandelt, auf die §35 der GemO für Baden-Württemberg nicht zutrifft.
Unterschiedliche Meinungen und Diskussionen beleben Sitzungen und machen Demokratie erlebbar. Um unseren Bürgen eine Teilhabe an der Demokratie zu ermöglichen beantragen wir mehr Öffentlichkeit in den Gemeideratssitzungen.
Wir beantragen, dass die Verwaltung zukünftig die einzelnen Punkte der Tagesordnung aufgrund des §35 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, prüft.
Dabei gehen wir davon aus Informationen durch Fachleute, sowie lebhafte Diskussionen innerhalb des Gemeinderats nicht das öffentliche Wohl beeinträchtigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Für die Fraktion
Bündnis 90/ DIE GRÜNEN
Agnes Lemcke
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ernst,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt hiermit folgenden Antrag:
Hiermit beantragen wir, dass im Gemeinderat nochmals über die Unterkunft der Flüchtlinge beraten wird und das ehemalige Kinder-und Jugendheim im St.Vinzenz-Areal als mögliche Option zur Diskussion gestellt wird. Desweiteren wünschen wir eine Gegenüberstellung der Kosten für die verschiedenen Unterbringungsarten.
Begründung:
Seitdem dieser Punkt im Gemeinderat beraten wurde, haben sich einige Voraussetzungen geändert.
Es ist – unserer Meinung nach- schwer vermittelbar, warum wir dieses große Areal nicht den Flüchtlingen zur Verfügung stellen. Auf der einen Seite haben wir Flüchtlinge und auf der anderen einen Platz der vielen Menschen für eine gewisse Zeit eine menschenwürdige Unterkunft sein könnte. Was spricht dagegen, diesen zu nutzen?
Wir wissen, dass die Planung für die Container schon fortgeschritten ist. Aber wir wissen auch, dass sich noch nie so viele Bürger zu einem Thema geäußert haben, wie zu diesem. Immer wieder sprechen uns Sinzheimer Bürger auf dieses Thema an. Dies geht sicher nicht nur uns grünen Gemeinderäten so.
Viele Bürger verstehen die Entscheidung des Gemeinderates nicht, den Flüchtlingen diese Unterkunft vorzuenthalten.
Da es Ihnen wichtig ist, die Bürger bei Entscheidungen mitzunehmen, sollte dies in diesem wichtigen Punkt auf alle Fälle geschehen.
Daher bitten wir, dieses Thema nochmal zu behandeln und die neuen Aspekte mit einzubeziehen.
Folgende Punkte sprechen für St. Vinzenz:
· Das Objekt ist in einem guten Zustand.
· Die Wohnungen und die Aufteilung wären ideal für Flüchtlinge.
· Ortsmitte, Schule, Kindergarten sowie Einkaufsmöglichkeiten sind vor Ort
· Gemeinsame Aktionen wie Feiern, Sprachkurse, Bildung- und Freizeitangebote für Kinder könnten zentral angeboten werden. Die Räumlichkeiten dazu wären auch vorhanden.
· Die zuständigen Sozialarbeiter hätten eine zentrale Anlaufstelle.
· Es gibt auch Platz für Büroräume.
· Mehrgenerationenpark und Spielmöglichkeiten sind vor der Haustür.
· St. Vinzenz war immer ein Ort, der Menschen in Not aufnahm.
· Die Container-Standorte sind nicht optimal.
Folgender Punkt spricht gegen die Belegung von Flüchtlingen:
Mit freundlichen Grüßen
Im Namen der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Angelika Schlageter
Agnes Lemcke
Matthias Schmälzle
Carsten Bräutigam
Peter Blödt-Gassenschmidt
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Nachrichtlich an BT und ABB
Sinzheim, 03.Februar 2014
Sehr geehrter Herr Ernst,
sehr geehrte Damen und Herren,
Antrag
Hiermit beantragen wir, dass der Ausschuss „Verwaltung und Soziales“ mindestens 4 mal im Jahr einberufen wird und alle sozialen Themen in diesem Ausschuss behandelt werden. Wir bitten darum, dass unser Antrag zeitnah als Tagesordnungspunkt im Gemeinderat diskutiert wird.
Vorgeschichte
Im Jahr 2012 haben wir, die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen die Gründung eines beschließenden Ausschusses für Soziales, Bildung und Kultur beantragt.
Darauf hin wurde der bestehende Verwaltungssauschuss in „Ausschuss für Verwaltung und Soziales“ umbenannt.
Unser Wunsch war es, dass soziale Themen ausführlich und zeitnah, bzw. vorausschauend diskutiert werden.
Der Ausschuss traf sich im Jahr 2013 lediglich zweimal. Eine Sitzung davon war ausschließlich der Haushaltsberatung vorbehalten. Auch für 2014 ist nur eine Sitzung im 1.Halbjahr geplant.
Der Arbeitskreis „Familien-und seniorenfreundliche Gemeinde“ , von uns ursprünglich als Gremium zur Unterstützung der mittel- und langfristigen Konzeption sozialer Thermen angedacht, wurde zu einem Arbeitskreis, in dem hauptsächlich aktuelle Themen vorbesprochen werden, aber keine Beschlussfassung erfolgen kann.
Dieser Arbeitskreis tagte im Jahr 2013 dreimal, wobei ein Treffen ausfallen sollte, weil laut Verwaltung „keine aktuellen Themen anstehen“. Auf Drängen einiger Ausschussmitglieder traf sich der Arbeitskreis dann doch im Dezember.
Begründung
Es ist für uns in der Vergangenheit nicht ersichtlich gewesen, dass sozialen Themen von Seiten der Verwaltung die erforderliche Priorität eingeräumt wurde.
Aus unserer Sicht wird in Sinzheim bei sozialen Themen nicht vorausschauend agiert . Es fehlt immer noch eine umfassende Konzeptentwicklung zur Kindertagesbetreuung. Es wird immer nur reagiert, wenn Eltern etwas fordern oder vom Gesetzgeber Vorgaben kommen. So entsteht lediglich ein „Flickwerk“.
Es stehen wichtige Aufgaben zur Beratung an, für die zwei Sitzungen sicherlich nicht ausreichen:
· Weiterer Ausbau der Kinderbetreuung bei den Kindergärten
· Stärkung der Kindertagespflege
· Regionale Schulentwicklung-wie geht es weiter mit der Werkrealschule
· Neubaumaßnahme Lothar-von Kübel-Realschule
Mit freundlichen Grüßen,
im Auftrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Agnes Lemcke
Antrag
Baumpaten
Neues Leben in der Gemeinde sollte mit einem Baum begrüßt werden. Für jedes Neugeborene Kind in der Gemeinde Sinzheim sollte, wie in der Gemeinde Hügelsheim mit Förster Rudolph seit Jahren mit Erfolg praktiziert, ein Baum gepflanzt werden. Die Bäume werden von der Gemeinde gestellt, welche zur Pflanzzeit im Beisein von Familie mit dem Förster gepflanzt werden. Am geeignetsten sind Pflanzorte die gut zu erreichen sind z.B. am Weg der von Halberstung aus kommend Richtung Sinzheim verläuft. Mit einem Namensschild versehen wird die Patenschaft deutlich. Der Bezug Kind zu Baum wird gefördert durch das Heranwachsen beider. Im Wechsel der Jahreszeiten werden die Zusammenhänge mit der Natur verdeutlicht.
Sinzheim, den 15.10.2013
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Schmälzle
Informationen zu unserem Antrag:
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in Sinzheim begrüßt die Einrichtung eines eigenen Sachgebietes für „Kinder und Jugend, Bildung und Betreuung“ im Hauptamt der Sinzheimer Gemeindeverwaltung sehr. Wir erhoffen uns davon, dass sozialen Belangen in Sinzheim endlich der erforderliche Rahmen geboten wird. Bisher wurden diese eher stiefmütterlich behandelt. Der Ausschuss „Verwaltung und Soziales“, in dem aktuelle Themen wie Kinderbetreuung, Schule etc. behandelt werden sollen, tagte im Jahr 2013 nur zwei Mal. Eine Sitzung war alleinig der Haushaltsberatung vorbehalten. Im Vergleich dazu tagte der „Technische Ausschuss“ über 4 mal. Der Arbeitskreis „Senioren –und Familienfreundliche Kommune“ der ursprünglich auf fraktionsübergreifende Anregung durch Gemeinderäte gegründet wurde um langfristige Konzepte im sozialen Bereich zu erarbeiten, wurde im letzten Jahr dreimal einberufen. Ein Treffen sollte zunächst ausfallen, da es laut Verwaltung „Keine aktuellen Themen“ gab. Erst auf Drängen GR-Mitglieder unserer Fraktion wurde der AK doch einberufen. Bei dem dann doch statt findenden Termin standen dann wichtige und zeitnahe zu besprechende Punkte auf der Agenda. Die Fraktion der Bündnis90/ Grünen kritisiert schon länger, dass in Sinzheim bei sozialen Themen nicht vorausschauend agiert wird. Es fehlt immer noch eine umfassende Konzeptentwicklung zur Kindertagesbetreuung. Es wird immer nur reagiert, wenn Eltern etwas fordern oder vom Gesetzgeber Vorgaben kommen. So entsteht ein „Stückleswerk“. Kreative Lösungen, selbständiges mutiges Agieren vorausschauendes Denken auf Jahre vermissen wir sehr. Daher unser beiliegender Antrag.
Wir halten die Kreuzung B3(neu)/L80 Richtung Halberstung für unverzichtbar. Zum einen ist die derzeitig projektierte Lösung mit Ampelanlage unübersichtlich. Ein Kreisverkehr würde die Sicherheit erhöhen und den Verkehrsfluss begünstigen. Für Radfahrer entlang der B3 wäre dieser Verkehrsknotenpunkt somit übersichtlicher.Des Weiteren wäre hier eine gute Wendemöglichkeit für den LKW-Zulieferverkehr in die Gewerbebetriebe geschaffen.Zudem wäre damit ein klar definierter Ortseingang geschaffen, der den Transitverkehr an die innerörtlich geltenden Verkehrsvorschriften erinnert.ErdhügelDer an der bisherigen abknickenden L 80 im Süden, Richtung Leiberstung deponierte Erdhügel mit kontaminiertem Material ist sachgerecht zu entsorgen.Radweg zwischen Sinzheim und SteinbachFür den Radverkehr ist ab dieser Kreuzung nach Süden besondere Beachtung notwendig, weil dort der internationale Pamina-Radweg verläuft.Wir fordern einen Radweg entlang der neuen B3, als Radweg in den Süden über die Gemarkungsgrenze hinweg, über den Durchlass des Grünbachs, entlang der neuen B 3 mit Zielort Bühl. Weil aus naturschutzrechtlichen Gründen in diesem sensiblen Gebiet der Flächenverbrauch so gering wie möglich sein sollte, dies zählt auch für den Straßenbau, ist eine Breite des Radwegs von 1,75 m ausreichend. Da in dem dortigen Bereich kein Wirtschaftsweg erforderlich ist, soll der Belag des neuen Radweges asphaltiert sein.Die vorliegende Planung birgt zwei gravierende Nachteile für Radfahrer. Zum einen ist der bestehende Wirtschaftsweg bei Nässe oder im Winter für Radfahrer schwierig zu befahren. Zum anderen müssen Radfahrer durch die Umfahrung einen Umweg von etwa 700m in Kauf nehmen. Hinzu kommt ein wichtiger Sicherheitsaspekt in Bezug auf mögliche Übergriffe. Gerade bei Dunkelheit ist die Nähe zu einer viel befahrenen Straße einem dunklen Umweg vorzuziehen
Mit freundlichen Grüßen
für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Sinzheim
Matthias Schmälzle
05.07.2013
Der Zustrom von Flüchtlingen aus Krisengebieten ist ein Thema, das die Kommunen in den nächsten Jahren beschäftigen wird.
Auch Sinzheim wird in den nächsten Monaten Asylbewerber aufnehmen.
Wir sind nicht zufrieden damit, dass die Verwaltung dieses Thema bisher nicht-öffentlich behandelt hat. Auch der Gemeinderat wurde bisher nicht informiert.
Die vorgesehene Lösung der Räumlichkeiten für die Unterbringung der Asylbewerber sehen wir als nicht geeignet an und beantragen, dass bessere Lösungen für die Zukunft gesucht werden.
Auch muss es ein nachhaltiges Konzept geben, wie die Flüchtlinge betreut werden.
Wir fordern, dass dieses Thema zeitnah im Gemeinderat diskutiert wird und wünschen uns eine bessere Information für die Bevölkerung.
Sinzheim, den 14.10.13
Im Auftrag für die Fraktion
Agnes Lemcke
Zur Sitzung des Gemeinderats am 17.07.13
Stellungnahme: Ausarbeitung und Festlegung der Schallschutzmaßnahmen für die Gemeinde Sinzheim.
Wie schon mehrfach von unserer Grünen Fraktion gefordert und beantragt, soll die Lärmaktionsplanung jetzt in die Gänge kommen. Basierend auf den erstellten Lärmkarten und der Analyse der Lärmsituation durch das Ing.-Büro Kurz&Fischer soll sich die erstellte Lärmminderungsplanung für die Gemeinde Sinzheim konkret mit der Festlegung der Schallschutzmaßnahmenbefassen. Die Öffentlichkeit muss dabei mit der Bildung von Arbeitsgruppen zu den einzelnen Lärmschwerpunkten beteiligt werden. Wir schlagen vor, dass eine Gruppe der beteiligten Bürger das Thema Landstraße- B3 alt bearbeitet. Eine weitere Arbeitsgruppe könnte sich mit der Minderung des Halberstunger Verkehrslärms beschäftigen. Des Weiteren könnte sich auch noch eine Arbeitsgruppe zur Verringerung des Lärms durch den Schienenverkehr bilden.
Die Verhinderung des Lärms oder dessen Minderung durch Schallschutzmaßnahmen wie z.B. eine Temporeduzierung des Straßenverkehrs müssen umgesetzt werden, um eine Absenkung des Lärmpegels während der Nachtstunden und tagsüber weniger Lärm und mehr Sicherheit auf den Straßen und Wegen zu erreichen.
Für Bündnis 90/ Die Grünen Sinzheim
Fraktionsvorsitzender
Matthias Schmälzle
In der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Sinzheim steht folgendes: "Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder das Interesse einzelner erfordert; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich beraten werden."
Die Städte und Gemeinden im Land sind die Orte, in denen die Stärken der Demokratie gelebt werden können. Gelebte Demokratie bedeutet sich einmischen, sich für einen Sachverhalt interessieren und aktiv das Zusammenleben gestalten. Dazu müssen die Menschen Gelegenheit haben. Das Interesse erlischt, wenn Sachverhalte durch interne Vorberatungen und nichtöffentliche Sitzungen schon zementiert und festgezurrt sind. Eine Teilhabe am Geschehen setzt Transparenz voraus. Das gilt auch für Gemeinderatssitzungen.
In den vergangenen Sitzungen wurde zuviele Punkte nichtöffentlich behandelt. Unterschiedliche Meinungen und Diskussionen beleben Sitzungen und machen Demokratie erlebbar. Um unseren Bürgern eine Teilhabe an der Demokratie zu ermöglichen, beantragen wir mehr Öffentlichkeit in den Gemeinderatssitzungen. Die einzelnen Punkte der Tagesordnung sind genau unter den Gesichtspunkten der Geschäftsordnung zu prüfen. Im Einklang mit der Geschäftsordnung sollen Tagesordnungspunkte nur dann nichtöffentlich behandelt werden, wenn das öffentliche Wohl oder das Interesse einzelner es erfordern. Dabei gehen wir davon aus, dass Informationen und Bürgerbeteiligung grundsätzlich nicht das öffentliche Wohl gefährden.
Für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Angelika Schlageter
Basierend auf den Lärmkarten und der Analyse der Lärmsituation, erstellt durch das Ingenieurbüro Kurz&Fischer, soll in der Lärmminderungsplanung für die Gemeide Sinzheim konkret die Festlegung der Schallschutzmaßnahmen behandelt werden. Die Öffentlichkeit muss dabei durch Mitwirkung in Arbeitsgruppen zu den einzelnen Lärmschwerpunkten beteiligt werden. Schwerpunkte sind z.B. Halberstung (A5 und L80), die Umfahrung Schiftung, die B3-neu und die Landstraße. Des weiteren können sich in Zukunft noch Arbeitsgruppen zum Lärm des Schienenverkehrs oder zum Lärmschutz eines möglichen Zubringers zur A5 bei Schiftung bilden.
Die Verhinderung des Lärms oder dessen Minderung durch Schallschutzmaßnahmen müssen umgesetzt werden.
Der Gemeinderat hatte beschlossen (siehe oben), auf Grund eines Angebots in Höhe von 22.491 € einen Lärmminderungsplan erstellen zu lassen. Auf Antrag der Grünen hin sollte dieser Plan umgesetzt und anschließend nochmals auf die Tagesodnung der Gemeinderats gesetzt werden. Wir, die Grünen, sehen als vorrangiges Ziel eine Lärmminderung zum Schutz betroffener Bürger. Nach unserer Meinnung sollte der Lärmpegel am Tag höchstend 65 dB und in der Nacht höchstens 55 dB betragen. Ausserdem sollte sowohl auf der B3-alt als Durchgangsstraße als auch in Halberstung, Schiftung und Leiberstung ein LKW-Nachtfahrverbot umgesetzt werden. Die Verwaltung sieht dies derzeit nicht als notwendig an und empfiehlt, die Erstellung einer Lärmminderungsplanung weiter ruhe zu lassen.
A.H. 27.06.2012
Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden. Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Nachverdichtungen und anderen Maßnahmen zur Innenentwicklung ist Vorrang zu geben vor der Inanspruchnahme neuer Flächen für bauliche Nutzung (§1a Abs. 2 Satz 1 BauBG).
Die Folgen von großem Landschaftsverbrauch sind:
• Sobald Boden versiegelt ist, kann er seine Funktion im natürlichen Wasserkreislauf nicht mehr erfüllen.
• Durch Verkehrswege wird die Landschaft und damit der Lebensraum vieler Tiere und Pflanzen zerstört.
• Bebaute Flächen behindern die Abkühlung bodennaher Luftmassen und reduzieren Luftaustausch und damit regionale Luftbewegungen.
• Es kommt zum Verlust und zur Schädigung fruchtbrer Böden und somit zum Verlust von Flächen zu Anbau von landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
Wir finden es daher wichtig, dass in Sinzheim eine Flächenhaushaltspolitik Vorrang hat, die ökologische, ökonomische und soziale Aspekte verbindet und zukunftsfähig ist.
Künftig werden bei dem Entwicklungsprogramm ländlicher Raum nur noch Kommunen gefördert, die eine Erhebung der Gebäude-Leerstände und Baulücken vorweisen und eine Nutzungskonzeption vorlegen.
Die innerörtliche Entwicklung muss Vorrang haben vor der Ausweisung neuer Baugebiete. Beispiele: Modernisierung des Gebäudebestands, Umnutzung von leerstehenden Wirtschaftsgebäuden, Füllen von Baulücken.
Durch die innerörtliche Entwicklung werden die Ortskerne als Lebens-, Arbeits-und Kommunikationsorte gestärkt,. Auch in finanzieller Hinsicht ist eine flächensparende und landschaftsschonende Sioedlungsentwicklung von Vorteil. Denn oft sind die Folgekosten neuer Baugebiete duch die hohen Kosten zur Erhaltung der Infrastruktur sehr hoch, vor allem wenn die Nachfrage hinter den Erwartungen zurückbleibt.
In unserer Gemeinde wurden in den letzten Jahren sehr viele neue Baugebiete erschlossen. Wir denken, dass es an der Zeit ist, auch in Sinzheim das vorhandene Potenzial zu nutzen und stellen daher den Antrag, ir der Gemeinde Sinzheim ein Baulückenkataster zu führen.
Matthias Schmälzle 11.03.2010
Dr.-Wolmanstr.27
76547 Sinzheim
Tel.: 07221 82419
Antrag: Abwassergebührenbemessung
1.
Die Verwaltung wird mit der Ausarbeitung eines neuen Maßstabes für die Berechnung der Abwassergebühren als Grundlage für die nächste Abwassergebührensatzung beauftragt. Dabei sollen sowohl der Frischwasserverbrauch als auch das von versiegelten Flächen in die Kanalisation gelangende Niederschlagswasser angemessen berücksichtigt werden
(„gesplittete Abwassergebühr“, „GAG“).
2.
Die Verwaltung wird gebeten im Vorfeld der Planungen ausführlich zu berichten, wie die für die Einführung einer GAG notwendige Datenerfassung erfolgen kann, mit welchem Aufwand zu rechnen ist und inwieweit auf schon existierende Flurstücksaufnahmen des Gis-Systems zurückgegriffen werden kann. Begründung:
Bisher hängt die Abwassergebühr allein davon ab, wie viel Frischwasser ein Haushalt
verbraucht. Die Menge an Regenwasser, die von Dächern, Parkplätzen u.ä. in die Kanäle gelangt, ist dabei unerheblich. Diese Praxis ist aus Gesichtspunkten der Ökologie und der Gerechtigkeit problematisch.
Bei der gesplitteten Abwassergebühr wird zwischen Schmutzwasser und Regenwasser
unterschieden. Dabei dient die versiegelte Fläche als Maßstab für die Regenwassergebühr.
So ergeben sich eine Reihe ökologisch wünschenswerter Effekte:
· Ein finanzieller Anreiz zu naturnäherer Planung und zur Entsiegelung von Flächen
wird geschaffen.
· Das Sammeln und Versickern von Regenwasser wirkt als Puffer für
Hochwasserspitzen. Die GAG stellt damit ein für die Gemeindekasse kostenloses
Instrument der Hochwasserprävention dar, auf das nicht verzichtet werden sollte,
angesichts anderer – teurer – Maßnahmen in diesem Bereich.
· Der natürliche Wasserkreislauf wird wieder geschlossen und die Grundwasserneubildung gefördert. Neben diese Gründe tritt heute stärker als in der Vergangenheit der Aspekt der Gebührengerechtigkeit.
Wiederholt haben Gerichte klar gemacht, dass die Gebührenerhebung allein anhand des Frischwasserverbrauchs unzulässig ist, weil kein ausreichender Zusammenhang zur Verursachung des Abwassers besteht. Zuletzt hat im Dezember 2004 Villingen-Schwenningen auf Druck des Verwaltungsgerichts Freiburg, vor dem ein Gebührenzahler geklagt hatte, die Einführung einer GAG beschlossen. Im Zuge der sowieso anstehenden neuen Abwassergebührenkalkulation die GAG einzuführen.
Die Vorbereitung und Einführung einer GAG braucht Zeit. Um rechtzeitig zum Ablauf der laufenden Gebührenkalkulation Ende 2012 bereit zu sein, muss die GAG jetzt auf den Weg gebracht werden.
Für die Fraktion der Grünen
Matthias Schmälzle
Wir beantragen zur Gestaltung der Ortsmitte bei St. Vinzenz einen Architektenwettbewerb. Des weiteren bräuchte auch der öffentliche Platz zwischen Büro-Klein und Turnhalle eine Überplanung. Der Kirchenvorplatz von St. Martin sollte gestalerisch aufgewertet un durchgrünt werden. Das gesamte Gebie liegt in der Sanierungsmaßnahme "Ortskern Sinzheim II". Der Ordensleitung sollten Sanierungsmaßnahmen wärmstens empfohlen werden. Die Planung könnte begonnen werden, sobald der St. Vinzenz-Orden sein Einvrständnis signalisiert. Bei der Palnung ist darauf zu achten, dass ansprechende Elemente sowieviel Grün Verwendung finden. Es werden eine weiteren Parkplätze benötigt, sondern eine Stärkung der Infrastuktur sowie Flächen zum Spielenund Wohnen sowie Parkflächen, wo sich Menschen treffen können. Das Areal St. Vinzenz sollte funktional an das Ortszentrum angebunden werden. Ausgehend von der Passage würde sich optisch eine Querungshilfe für Fußgänger über die Haupstraße zum Gelände St Vinzenz anbieten. Als notwendigerachtenwir auch das Ausweisen von Radwegen.
Sinzheim, den9.12.2009.
Matthias Schmälzle
Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Gemeindewerke Sinzheim zum nächstmöglichen termin eine Ökostromtarif (möglichst zu 100% aus erneuerbaren Energien) anbietet.
Die Gemeindewerke beklagen eine Abwanderung von Kunden zu anderen Stromanbietern. Vor allem ökologisch und politisch interessierte Bürger und Unternehmen wären bereit, für "ehrlichen" Ökostrom auch etwas mehr zu bezahlen und nicht zu kündigen.
Laut www.tarifvergleich.de (u.a.) bieten zahlreiche Energieunternehmen und Stadtwerke Ökostromtarife an, die laut Vergleichsrechner zum Teil sogar wesentlich günstiger sind als der konventionelle Tarif unserer Gemeindewerke. Ein von den Gemeindewerken eingeführter Ökostromtarif würde Abwanderungswilligen einen Grund geben, weiterhin Strom von den Gemeindewerken zu beziehen.
Die Belieferung aus regenerativen Karftwerken ist nur ein Aspekt von Ökostrom. Änderungen im Sinne der Umwelt können nur erreicht werden, wenn neue regenerative Anlagen gebaut und betrieben werden. So sollte außerdem darüber diskutiert werden, inwieweit der Gemeinderat die Gemeindewerke beauftragt, in die Erzeugung erneuerbarer Energien zu investieren und selbst Strom zu produzieren. Die Diskussion um die Windenergie auf Sinzheimer Gelände aollte wieder aufgenommen und nach geeigneten Standorten gesucht werden.
MT
Wir fordern die Verwaltung auf, das sortimentsbezogene Leitbild in Sinzheim schnellstmöglich auf die öffentliche Tagesordnung des Gemeinderats zu bringen. Hintergrund hierbei ist der immer weiterführende Ausschluss von Geschäften in Bebaungsplänen (Beispiel Ziegelloch-Oberfeld, bald Niederfeld), obwohl diese aus unserer Sicht (teilweise) zur Ortsmitte gehören. Um eine Versorgungssicherheit im "Ortskern" zu haben, müssen wir diesen erweitern. DAherwollen wir das Thema schnellstmöglich zur Diskussion stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Hirn
Matthias Schmälzle
Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Gemeindewerke Sinzheim zum nächstmöglichen Termin einen sog. Ökostromtarif (möglichst aus 100%iger erneuerbarer Energienaus neuen Anlagen) anbietet. Die Gemeindewerke beklagen eine Abwanderung von Kunden zu anderen Stromanbietern. Vor allem ökologisch und politisch inetressierte Bürger und Unternehmen wären bereit, für "ehrlichen" Ökostrom auch etwas mehr zu bezahlen und bei den Gemeindewerken zu bleiben.
Laut www.tarifvergleich.de (u.a.) bietenm zahlreiche Energieunternehmen und Stadtwerke in Sinzheim Ökostromtarife an, die laut Vergleichsrechner zum Teil sogar wesentlich günstiger sind als der konventionelle Tarif unserer Gemeindewerke. Ein von den Gemeindewerken eingeführter Ökostromtarif würde Abwanderungswillige einen Grund geben, weiterhin Strom von den Gemeindewerken zu beziehen.
Die Belieferung aus regenerativen Kraftwerken ist nur ein Aspekt von Ökostrom. Änderungen im Sinne der Umwelt können nur erreicht werden, wenn neue regenerative Anlagen gebaut und betrieben werden. So sollte außerdem darüber diskutiert werden, inwieweit der Gemeinderat die Gemeindewerke beauftragt, selbst in erneuerbare Energie zu invetsieren und Strom zu produzieren. Die Diskussion um Windenergie sollte wieder aufgenommen und nach Standorten im Gemeindegebiet gesucht werden.
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantrag, die Trinkwassehärte in der Gemeinde deutlich zu senken.
Das Trinkwasser in der Gemeinde Sinzheim hat zur Zeit eine Gesamthärte von 16,9° dH = 3,01 mmol/l. Somit gilt dieses Wasser als hart. Es setzt sich aus weichem Quellwasser und hartem Grundwassr zusammen. Im Vergleich zu anderen Gemeinden in ähnlicher Lage ist das Sinzheimer Wasser ziemlich hart:
B.-Baden Osten (Quellwasser) unter 8,4° dH 1,5 mmol/l
B.-Baden Westen (Mischwasser) zwischen 8,4° und 14° dH 1,5 - 2,5 mmol/l
Ottersweier 7,7° dH 1,37 m,mol/l
Iffezheim 9,5° dH 1,7 mmol/l
Rastatt (2011 neue Enthärtungsanlage) 10° dH 1,78 mmol/l
Ähnlich wie Rastat plant auch Rheinmünster (bei ähnlicher Wasserhärte wie in Sinzheim) eine Enthärtungsanlage.
Bei weichem Quellwasser wäre sicher zumindest in Teilbereichen Sizheims weicheres Trinkwasser möglich.
Im Bericht der Star-Energiewerke für die Stadt Rastatt (http://www.stadtwerke-rastatt.de/fileadmin/Inhalte/PDF/Presse/Wasserqualitaet_2010.pdf) ist dabei nachzulesen:
"Die Star-Energiewerke investieren im Rastatter Wasserwerk Ottersdorf derzeit in eine nachhaltigere Wasserversorgung: Sie bauen dort eine zentrale Enthärtungsanlage, die ab Januar 2011 dafür sorgen soll, dass bei allen Rastatter Bürgerinnen und Bürgern weiches Trinkwasser von 10° dH (deutscher Härte) aus dem Hahn fließt. "
"Unser Trinkwasser ist bereits heute von bester Qualität", informiert Olaf Kaspryk, Geschäftsführer der Star-Energiewerke. "Die Enthärtung hat in erster Linie Kostenvorteile für die Verbraucher, und sie schont langfristig die Umwelt."
Und weiter heißt es:
"Nachweislich beeinflusst hartes Wasser den Geschmack von Heiß- und Kaltgetränken und es ist zudem hautunverträglicher. Stark kalkhaltiges Wasser führt auch zu Kalkablagerunen in Becken, Maschinen und an Armaturen, was einen erhöhten Bedarf an Wasch- und Reinigungsmitteln nach sich zieht. Die zentrale Enthärtung in Ottersdorf verringert künftig die Salzbelastung des Abwassers durch den Wegfall privater Enthärtungsanlagen und vermindert den Waschmittelbedarf sowie den Energieeinsatz für die Warmwasserbereitung deutlich. Diese Faktoren entlasten die Abwasserreinigung und tragen so zum Erhalt einer langfristig gesicherten Trinkwasserversorgung auch für zukünftige Generationen bei."
Und für die Zweckverbandskommunen Rheinmünster und für die Stadt Lichtenau zogen Bürgermeister Helmut Pautler und der erste stellvertretende Bürgermeister Gerhard folgendes Fazit: Zwar gebe es bei der gegenwärtigen Wassserhärte von 16° DH keine gesetzliche Verpflichtung, um den Härtegrad des Wassers, das zwischen Ulm und Greffern gewonnen wird, zu verringern. Die Bevölkerung beider Kommunen habe jedoch mehrheitlich ein sehr großes Interesse daran, weicheres Wasser zu erhalten.
Der Leiter der Bad Dürkheimer Stadtwerke wies im Zusammenhang mit der Kostenfrage darauf hin, dass der Einsatz moderner Technologie zwar zu einer Erhöhung des Lieferpreises führt. Die Erfahrungen in seinem Versorgungsgebiet haben jedoch gezeigt, dass die mit weicherem Wasser verbundenen Einsparungen den Mehrpreis deutlich übetreffen. Im Versorgungsgebiet Bad Dürkheim ist es beispielsweise kaum mehr erforderlich, Haushaltsgeräte zu entkalken. Waschmaschinen benötigen deutlch weniger Waschpulver, Geschirrspülmaschinen haben deutlich geringeren Spülmittelvergrauch. Ausserdem verkalken keine Heizstäbe, somit wird auch dem "Wärmeisoliereffekt" von Kalkablagerungen vorgebeugt. Deshalb ist der Verbrauch an elektrischer Energie deshalb rückläufig.
Eine Erläuterung zur Nano-Filtration in Rheinmünster/Lichtenau findet man in der Dokumentation http://www.bfr-im-netz.de/themen/wasser.pdf
Für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Michael Twardon